Resolution der Universität Wien zum Budget 2003

Der Senat, der Rektor und die Vizerektoren der Universität Wien haben am 26. Juni 2003 einstimmig folgendes beschlossen: Resolution der Universität Wien an die Bundesregierung: Die Bundesregierung möge die von ihr diktierte Budgetlage der Universitäten korrigieren.

Wie die Rektorenkonferenz festgestellt hat, werden die 2002 für die österreichischen Universitäten noch verfügbaren Mittel aus der Universitätsmilliarde (rund 73 Millionen €) durch das Bundeshaushaltsgesetz für das Jahr 2003 zur Gänze gestrichen. Zusätzlich verlangt die Bundesregierung von den Universitäten die Implementierung des Universitätsgesetzes 2002, die bereits 2003 voraussichtlich 12 Millionen Euro an Kosten verursacht sowie die Bedeckung der vom Gesetzgeber beschlossenen Gehaltserhöhung ab 1.7.2003 (rund 6 Millionen Euro). Dies führt zu einem Finanzierungsdefizit von mehr als 90 Millionen Euro (mehr als 1,2 Milliarden Schilling)!!

Die unter dem Ansatz Personalkosten zur Verfügung gestellten Gelder reichen nicht mehr aus, den gesetzlichen Personalaufwand für die Universitätsangehörigen abzudecken. Dadurch werden die Universitäten gezwungen sein, entweder Personal zu entlassen oder das für Investitionen und die Abdeckung des Betriebsaufwands vorgesehene Budget zur Abdeckung der Personalkosten zu verwenden. Langfristige Planung (Planungssicherheit) wird dadurch unmöglich gemacht. Notwendige Ersatzinvestitionen oder etwa die Abdeckung vertraglicher Verpflichtungen (Leasingraten für Großgeräte - z.B. im Bereich Dr. Bohrgasse) werden in Frage gestellt.

Für die Universität Wien bedeutet dies die Herabsetzung der Investitionsmöglichkeiten im Vergleich zum Jahr 2002 um 50%.

Durch diese Budgetpolitik wird der Erfolg der Implementierung des Universitätsgesetzes 2002 in Frage gestellt.

Die nun notwendigen Sparmaßnahmen werden Auswirkungen auf den Forschungs- und Lehrbetrieb sowie die angebotenen Dienstleistungen haben!

Die Universität Wien fordert daher die Bundesregierung auf,

- die Universitätsreform nicht als Einsparungsmaßnahme zu sehen, sondern den Universitäten die Möglichkeit einer Umstrukturierung zu gewähren. Eine solche ist, wie in jedem wirtschaftlich geführtem Betrieb zunächst mit zusätzlichen Investitionen verbunden

- die Studienbeiträge in der angekündigten Höhe (Universitätsmilliarde, ca. 73 Mio. Euro) den Universitäten auch 2003 zur Verbesserung der Studiensituation bzw. für Investitionen zur Verfügung zu stellen

- die nachgewiesenen Kosten der Implementierung des UG 2002 im Budgetjahr 2003 zu finanzieren

- die durch die Gehaltserhöhung ab 1. Juli 2003 auftretenden Mehrkosten den Universitäten im Jahr 2003 zur Verfügung zu stellen.

Bei Nichterfüllung dieser Forderungen verkehrt die Bundesregierung selbst ihr großangekündigtes Reform-Vorhaben der Österreichischen Universitäten ins Gegenteil.

Aus Weltklasse wird Bezirksklasse!

Rückfragehinweis:

Mag. Christoph Gnant

Koordinator der Kollegialorgane der Universität Wien

Tel.: 01/4277-20001

E-Mail: christoph.gnant(at)univie.ac.at