Universität Wien: Einrichtung von Beiräten in Diskussion

Der Entwurf des Rektorats zum Organisationsplan vom 7. November 2003 sah vor, dass die innere Gliederung der Fakultäten fakultätsspezifisch festgelegt werden kann. Die Einrichtung von Gremien auf Basis des UG 2002 war den Fakultäten freigestellt.

Da in der Universität das Anliegen besteht, die Struktur der Fakultäten universitätseinheitlich zu regeln, wird das Rektorat dieses Anliegen aufgreifen. Die Einrichtung von beratenden Gremien (z. B. Fakultätsbeiräten) wurde bereits mit Senatsmitgliedern diskutiert. Das Rektorat ist an einer Einbindung der VertreterInnen der Plattform für universitäre Mitbestimmung in die Diskussion interessiert.

Das Rektorat wird dem Universitätsrat in seiner nächsten Sitzung auf dieser Basis einen Vorschlag unterbreiten.

Fakultätsbeiräte sollen sich aus VertreterInnen der ProfessorInnen, des akademischen Mittelbaus, der Studierenden und des nicht-wissenschaftlichen Personals zusammensetzen. Deren Aufgabe könnte unter anderem die Stellungnahme zur Errichtung und Veränderung der Binnenstruktur und zum Entwicklungsplan der Fakultät sein.

Im Organisationsplan sind auf der Ebene der Studienrichtungen bereits Beiräte der Studienprogrammleitungen vorgesehen. Damit ist die Einbindung der Studierenden in die Qualitätssicherung der Lehre und die Studien- und Lehrorganisation gesichert. Bei der Neugestaltung und Veränderung von Studienplänen sind die Studierenden über die vom Senat eingerichtete Curricularkommission und deren fachspezifische Arbeitsgruppen eingebunden.

Rückfragehinweis:

Mag. Cornelia Blum

Rektorat der Universität Wien, Öffentlichkeitsarbeit

Universität Wien

Dr. Karl Lueger-Ring 1, 1010 Wien

Tel: (+43-1) 4277-10012

E-Mail: cornelia.blum@univie.ac.at