Finale des 1. Österreichischen Moot Court Arbeitsrecht

Am 22.6. 2020 fand erstmals das Bundesfinale des vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien initiierten und organisierten österreichweiten "Moot Court Arbeitsrecht" statt.

Beim "Moot Court" handelt es sich um eine simulierte Gerichtsverhandlung, die es Studierenden der Rechtswissenschaften an Hand eines fiktiven Falles ermöglicht, die Rolle der klagenden und der beklagten Partei einzunehmen, Schriftsätze zu verfassen und vor einem Gericht zu plädieren. Er ist zudem eine Premiere: Bislang gab es ähnliche Wettbewerbe zwar in anderen Fächern, nicht aber im Arbeitsrecht.

Zur Auswahl der am Bundesfinale teilnehmenden Teams haben die teilnehmenden Universitäten — Universität Innsbruck, Universität Salzburg, Universität Graz, Universität Wien, Sigmund Freud Privatuniversität Wien und die Wirtschaftsuniversität Wien — im Zuge von Lehrveranstaltungen des Sommersemesters lokale Ausscheidungen durchgeführt, wobei die dort teilnehmenden Teams auch von Rechtsanwaltskanzleien betreut wurden, die so ihre praktischen Erfahrungen den Studierenden näher bringen konnten.

Anspruchsvoll und aktuell

Nebeneffekt ist das Knüpfen von Kontakten für einen späteren Berufseinstieg – und für die Kanzleien ist das eine perfekte Möglichkeit, am Fach Arbeitsrecht besonders interessierte Studierende kennen und schätzen zu lernen. Der österreichweite Moot Court wurde vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien (Martin Risak, Universitätsprofessor, Stefan Köck, Honorarprofessor und Rechtsanwalt, sowie Thomas Dullinger, Universitätsassistent) gemeinsam mit den Sozialpartnern AK Wien und WKO organisiert.

Die Aufgabenstellung für die Teilnehmer*innen war ebenso anspruchsvoll wie aktuell: Es sollte die Gültigkeit einer arbeitszeitrechtlichen Betriebsvereinbarung vor dem Hintergrund des österreichischen und europäischen Rechts sowie des Kollektivvertrags beurteilt werden – es ging dabei um Fragen des 12-Stunden-Tags, um verkürzte Ruhezeiten und um religiöse Feiertage.

Absage keine Alternative

Eigentlich sollte das Bundesfinale mit entsprechendem Rahmenprogramm in Wien stattfinden – doch dann machte die Covid-19-Pandemie der Planung einen Strich durch die Rechnung. Eine Absage war aber keine Alternative, hatten doch bereits alle Beteiligten viel Arbeit investiert. So wurde umgeplant, und die mündlichen Plädoyers fanden nun online statt, nur der hochkarätige Richter*innensenat, der einen Fünfersenat des Obersten Gerichtshofs in Arbeits- und Sozialrechtssachen (einschließlich zweier fachkundige Laienrichter der Sozialpartner) nachbildet, trat – mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen – in der Bibliothek des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien zusammen. Die Studierenden wurden per Videolink zugeschaltet.

Spannendes Finale

In der Vorrunde am Vormittag des 22. Juni 2020 setzte sich das Team der Wirtschaftsuniversität Wien (Julia Höllwarth und Christoph Hördinger) sowie der Sigmund Freud Privatuniversität (Chiara-Maria Brazda und Maximilian Hofbauer) durch ihre hervorragenden Plädoyers sowie die fundierte juristische Argumentation vor dem Moot Court-Senat durch. Das Finale am Nachmittag entschied dann das Team der Sigmund Freud Privatuniversität für sich, das auch mit den Preis für das beste Plädoyer ausgezeichnet wurde.

Der Preis für den besten Schriftsatz ging an den Gesamtzweiten, das Team der WU Wien. Es war ein äußerst spannendes Finale mit wirklich herausragenden Leistungen der Studierenden, die auch bei der digitalen Abhaltung bestens zur Geltung kamen. Lediglich das Sozialprogramm und das Feiern danach kam ein wenig zu kurz. Das soll, so die Covid-19-Maßnahmen es dann zulassen, im Herbst bei einem gemeinsamen Heurigen aller Teilnehmer*innen und Coaches in Wien nachgeholt werden. Und 2021 wird der Österreichisches Moot Court Arbeitsrecht dann in die zweite Runde gehen.

Martin Risak ist außerordentlicher Professor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.