Rechtswissenschaften für NichtjuristInnen
| 08. Oktober 2013Ein grundlegendes Verständnis des Rechts ist in nahezu allen akademischen Berufen unabdingbar. Die Erweiterungscurricula der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vermitteln Studierenden aller Fachrichtungen Grundkenntnisse der österreichischen und europäischen Rechtsordnung.
Die Bedeutung der Rechtswissenschaften geht weit über das einschlägige Studium oder die Tätigkeit im Justizbereich hinaus. So ist in den meisten akademischen Berufen ein Grundverständnis des Rechts notwendig und vorteilhaft. Im Rahmen der juristischen Erweiterungscurricula an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können sich Studierende aller Disziplinen der Universität Wien ein grundlegendes juristisches Vokabular aneignen, sich mit der juristischen Logik und Arbeitsweise vertraut machen sowie Fachwissen in ausgewählten juristischen Bereichen aufbauen.
Speziell für EinsteigerInnen empfiehlt sich das EC "Einführung in die Rechtswissenschaften" (15 ECTS): Hier werden Fachbegriffe erklärt – das EC startet mit der Vorlesung "Grundbegriffe der Rechtswissenschaften" – und ein Überblick über die Grundlagen des Verfassungsrechts, des Strafrechts, des Völker- und Europarechts sowie des Privatrechts (mit Schwerpunkt Vertragsrecht, Gewährleistung, Schadenersatz und Eigentum) geboten. "Die Vortragenden der Einführungsvorlesung haben es geschafft, die Kluft zwischen Juristen und Laien zu schließen", erzählt Ariane W., die an der Universität Wien Geschichte studiert und das EC "Einführung in die Rechtswissenschaften absolviert hat: "Sie machten Rechtsfragen, wie sie uns immer wieder im Alltag begegnen, für Nichtjuristen verständlicher und konnten uns die komplizierte Juristensprache näher bringen."
Aufbauend stehen Ergänzungskurse aus Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsphilosophie und -ethik, Vermögensprivatrecht, aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht sowie aus dem Völkerrecht und dem Recht der Internationalen Organisationen auf dem Programm, und daneben können die Studierenden auch im juristischen Wahlfachangebot stöbern (z.B. Legal Gender Studies, Kriminologie, etc.).
"Dieses EC ist für mich deswegen so wichtig, weil grundlegende Kenntnisse über die Rechtsordnung heutzutage in vielen Berufen unverzichtbar sind. Es vermittelt vor allem Studierenden, deren Fächer Schnittpunkte mit den Rechtswissenschaften aufweisen – beispielsweise Politikwissenschaft, Soziologie, Publizistik, etc. – die unabdingbaren juristischen Grundkenntnisse und erhöht damit die Chancen am Arbeitsmarkt", so der Publizistikstudent Philipp S.
Nach der Einführung kommt die Spezialisierung
AbsolventInnen des Einführungs-ECs haben die Möglichkeit, Spezialisierungs-ECs (ebenfalls 15 ECTS) anzuschließen. Besonderen Anklang findet das Spezialisierungs-EC "Internationales Recht" und jenes zu "Strafrecht und Kriminologie." Angeboten werden aber auch die Spezialisierungs-ECs "Privatrecht – Rechtsgestaltung in Alltag und Unternehmen", "Öffentliches Recht – Rechtsstaat", "Demokratie und Verwaltung" sowie "Recht im historischen, gesellschaftlichen und philosophischen Kontext".
"Ich konnte das Vorurteil, das viele NichtjuristInnen gegenüber den Rechtswissenschaften hegen, ablegen: Das Jus-Studium besteht nicht bloß aus monotonem Auswendiglernen, sondern macht tatsächlich Spaß. Durch Erweiterungscurricula wird auch der fächerübergreifende Dialog zwischen Studierenden gefördert", so Ana Z., Studentin der Kultur- und Sozialanhtropologie.
Brücken zwischen den Fächern schlagen
Die positive Aufnahme durch eine große Zahl von Studierenden in den ersten drei Jahren Erweiterungscurricula der Rechtswissenschaften zeigt, dass es gelungen ist, Brücken zu anderen Studien hin zu schlagen und eine Begeisterung für die Herausforderungen von Recht und Rechtswissenschaften hervorzurufen. Immerhin haben bereits 1.338 Studierende den Grundkurs bestanden, und das EC "Einführung in die Rechtswissenschaften" wurde von 671 Studierenden absolviert.
"Es freut uns besonders, dass viele junge EC-TeilnehmerInnen im Laufe ihrer Auseinandersetzung mit den Rechtswissenschaften entscheiden, ein Studium der Rechtswissenschaften zu beginnen oder jedenfalls ihr grundsätzliches Interesse am Recht zu verfestigen", so Franz Stefan Meissel, stv. Vorstand des Instituts für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und einer der Leiter des Grundkurses "Grundbegriffe der Rechtswissenschaften", für den man sich noch bis Ende Oktober persönlich in der Lehrveranstaltung nachmelden kann (Start: Dienstag, 8. Oktober., 16.30-19.30 Uhr, Hörsaal U10, Juridicum). "Es ist unser Anliegen, das Angebot so attraktiv wie möglich zu gestalten, um eine hohe Qualität juristischen Wissens zu vermitteln und Studierende dadurch in Stand zu setzen, ihre Fähigkeiten zu entfalten und so erfolgreich und mit Elan voranzukommen." (red)