Serviceleistungen für ausländische MitarbeiterInnen

Die DLE Personalwesen und Frauenförderung bietet vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen für alle MitarbeiterInnen der Universität Wien an. Ein Teilgebiet bildet das Fremdenrecht, das bei der Anstellung von Staatsangehörigen aus Nicht-EU/EWR-Staaten zu beachten ist. Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich gelten je nach Herkunftsland verschiedene Bestimmungen.

Zur Unterstützung künftiger MitarbeiterInnen sowie der Fakultäten und Zentren hat die DLE Personalwesen und Frauenförderung ein umfassendes Beratungsangebot für ausländische MitarbeiterInnen entwickelt. "Mit einem Umzug in ein anderes Land sind neben arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen oft auch andere Aspekte wie Fragen der Besteuerung und der Sozialversicherung oder die Ummeldung des Wohnsitzes verbunden", erklärt Claudia Kathan, eine der beiden Juristinnen der DLE Personalwesen und Frauenförderung, die vor allem in besonders komplexen Fragen die Schnittstelle zwischen Universität und Behörden bilden.

Kostenlose Rechtsseminare


Auf Grund des wachsenden Anteils an internationalen WissenschafterInnen wurden an der Universität Wien die Services für BewerberInnen aus Nicht-EU/EWR-Staaten - sogenannte Drittstaatsangehörige - ausgebaut. Neben umfassenden Informationen und Formularen auf der Website der DLE Personalwesen und Frauenförderung werden zusätzlich Seminare zum Fremdenrecht sowie zur AusländerInnenbeschäftigung angeboten. Dadurch soll rechtzeitig über Aufenthaltstitel, Beschäftigungsvoraussetzungen und Fristen informiert werden, damit eine reibungslose Anstellung möglich ist.

Die im Personalentwicklungsangebot der Universität angebotenen Seminare sind für alle MitarbeiterInnen der Universität Wien kostenlos und richten sich insbesondere an Personen, die häufig den Erstkontakt mit BewerberInnen aus dem Ausland herstellen, wie beispielsweise ProfessorInnen oder Dekanats-, Instituts- und ProjektleiterInnen.

EU-/EWR-Staatsangehörige und SchweizerInnen

Für BewerberInnen bzw. MitarbeiterInnen aus EU-/EWR-Ländern und der Schweiz sehen europarechtliche Bestimmungen Erleichterungen vor, dennoch sind auch für sie gewisse gesetzliche Vorgaben für den Aufenthalt in Österreich zu beachten. Ein breites Informationsangebot zu diesem Themenkomplex befindet sich ebenfalls auf der Website der DLE Personalwesen und Frauenförderung. (mw)