Univ.-Prof. Mag. Dr. Karl Stöger, Mjur

Professur für Medizinrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Lebenslauf:

geboren 1976 in Wien, aufgewachsen in Linz
1995-1999 Diplomstudium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Paris II
1999-Juli 2001 Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften (mit Auszeichnung), Universität Wien
2000-2001 Gerichtspraxis am BG Wien Innere Stadt, dem JGH Wien sowie dem ASG Wien
1999-2008 Vertrags‑ bzw Universitätsassistent am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien
2004-2005 Postgraduales Masterstudium (MJur) an der Universität Oxford mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Europarecht (mit Auszeichnung)
2008 Habilitation für Verfassungs- und Verwaltungsrecht mit einer Arbeit zum österreichischen Krankenanstaltenrecht
2009 Rechtsanwaltsanwärter bei bpv Hügel Rechtsanwälte OEG Wien
2009-2020 Universitätsprofessor am Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft der Karl-Franzens-Universität Graz; dort unter anderem Institutsleiter, langjähriges Mitglied der Curricula-Kommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und Mitglied des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
WS 2015/2016, WS 2016/2017 und SS 2018 Gastprofessor (professeur invité) an der Universität Paris-Dauphine
2019-2020 Sprecher des interdisziplinären Profilbildenden Bereichs "smart regulation" an der Universität Graz
seit Oktober 2020 Professur für Medizinrecht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien

Forschungsschwerpunkte:

* Öffentlich-rechtliche Fragen des Medizinrechts (insbesondere Qualiätssicherung, Organisation des Gesundheitswesens, Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung, Berufsrecht der Gesundheitsberufe)
* Universitätsrecht (einschließlich Privatuniversitäten)
* Verfahrensrecht der Verwaltungsbehörden und Gerichte des öffentlichen Rechts, Regulierungsrecht (insbesondere Energie)
* Legislativverfahren, Haushaltsrecht, öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung, Europarecht; 

"Gute und faire medizinische Versorgung ist ein Grundbedürfnis der Menschen und muss daher auf klar verständlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Meine Arbeit soll dazu beitragen, unklare Regeln des Medizinrechts besser verständlich zu machen und neue Regeln zu schaffen." (Karl Stöger)