Neuerung ab Wintersemester: Studienvoranmeldung ab 4. Juli

Zwei große gesetzliche Neuerungen bringt das Wintersemester 2011/12 an den heimischen Universitäten: Studierende müssen sich vor der Zulassung für das gewünschte Studium anmelden – an der Universität Wien von 4. Juli bis 31. August 2011. Zudem ist die Absolvierung der neuen Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) Voraussetzung für das Weiterstudieren. Die Regelungen gelten für neue Studierende sowie für jene, die ihr Studium wechseln oder ein weiteres Studium neu beginnen.

Mit der Novelle des Universitätsgesetzes durch den Nationalrat am 1. März 2011 treten für die Universitäten einige Neuerungen ab dem Wintersemester 2011/12 in Kraft. Zentrale Änderungen ergeben sich dabei für StudienanfängerInnen bzw. Studierende, die ein weiteres Studium absolvieren wollen oder ihr Studium wechseln: Sie müssen sich für Bachelor-, Lehramts- oder Diplomstudien online voranmelden.

Drei Schritte zur Zulassung

Die Zulassung zum Studium an der Universität Wien erfolgt nun in drei Schritten: Am Beginn steht nach wie vor die Empfehlung, umfassende Informationen über die angebotenen Studien einzuholen. "Die Universität Wien bietet mit rund 180 Studien eine einzigartige Auswahlmöglichkeit. Erst über die Studien informieren, dann studieren", rät Vizerektorin Christa Schnabl. Als neuer, zweiter Schritt kommt hinzu, dass sich alle InteressentInnen für das gewünschte Studium online anmelden müssen. Die Voranmeldung startet am 4. Juli und dauert bis inklusive 31. August 2011. Erst nach der Online-Anmeldung ist der dritte Schritt möglich, die persönlich vorzunehmende Zulassung im Hauptgebäude der Universität Wien (von 4. Juli bis 14. Oktober 2011 im Referat Studienzulassung).

Neuregelung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)


Neben der neuen Anmeldung vor der Zulassung erhalten Bachelor-, Lehramts- und Diplomstudien im ersten Semester eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). "Ziel dieser Neuerung ist, dass der/die Studierende am Beginn des Studiums eine realistische Einschätzung bekommt, ob einerseits die Studieninhalte mit den persönlichen Erwartungen an das Studium übereinstimmen sowie andererseits, ob die Anforderungen für das Studium erreicht werden können", erklärt Christa Schnabl. Erst wenn Studierende alle Prüfungen der STEOP positiv bestanden haben, können sie weitere Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolvieren. Die Prüfungen der STEOP dürfen einmal wiederholt werden. Alle Prüfungstermine werden so angesetzt, dass die StudentInnen nach erfolgreichem Abschluss der STEOP im kommenden Semester weiterstudieren können. Ziel der STEOP ist, die Verbindlichkeit im Studium bereits in der Studieneingangs- und Orientierungsphase zu schaffen. "Dies kann jedoch nur ein erster Schritt auf dem Weg zu dem von der Regierungsspitze für 2013 zugesagten, von der Universität Wien seit langem geforderten System der Studienplatzfinanzierung sein", stellt Schnabl klar.

Umfassender Informationsservice ab 4. Juli

Die Universität Wien informiert im Detail zu den studienspezifischen Regelungen. Mit Beginn der Zulassungsfrist steht für jedes Studium ein Online-Folder zur Verfügung, der die Studierenden von der Anmeldung bis zum Abschluss der Studieneingangsphase informiert. Die Folder können ab 4. Juli über die Website von Student Point abgerufen werden.

Sonderregelungen für Psychologie und Publizistik

Besondere Regelungen gibt es für die Bachelorstudien Psychologie sowie Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. In beiden Studien ist ein Aufnahmeverfahren vorgesehen. Die Anmeldung und Zulassung für diese beiden Studien muss bis 5. August erfolgen. (cb)

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