Die Mobilität sozialer Rechte

Innerhalb der EU können BürgerInnen soziale Rechte – etwa den Anspruch auf Arbeitslosengeld – von einem Land in ein anderes "mitnehmen". Was in der Theorie gut klingt, erweist sich in der Praxis häufig als schwierig, wie ein internationales Projekt von Soziologinnen der Universität Wien zeigt.

"Geht es um Migration und soziale Sicherheit, so gilt die EU weltweit als Best-Practice-Beispiel", erklärt Elisabeth Scheibelhofer vom Institut für Soziologie der Universität Wien. Grundsätzlich genießen nämlich EU-BürgerInnen laut aktueller Rechtslage die Freiheit, in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten, ohne Diskriminierungen ausgesetzt zu sein. Das heißt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen ihre Ansprüche auf Sozialleistungen in ein anderes Mitgliedsland exportieren können.

In der Praxis zeigt sich aber ein etwas anderes Bild, wie Scheibelhofer im Rahmen des Projekts "TRANSWEL" gemeinsam mit SozialwissenschafterInnen in Deutschland, Schweden und Großbritannien herausgefunden hat. "Sieht man sich die Lebensrealität innereuropäischer MigrantInnen genauer an, wird schnell klar, dass diese mit einer Vielzahl von Hürden zu kämpfen haben. Wollen sie sich in einem anderen EU-Land ansiedeln, bleibt ihnen oftmals im Alltag der Zugang zu Sozialleistungen verwehrt. Und das, obwohl die Personenfreizügigkeit in den Sonntagsreden vieler PolitikerInnen als zentraler Grundpfeiler der EU dargestellt wird", fasst die Expertin zusammen.

Ihre Erkenntnisse wollen die WissenschafterInnen auch an Politik und Gesellschaft kommunizieren, um auf diese einzuwirken. "Wir verfassen Policy Briefs, veranstalten Vortragsreihen, geben Interviews und planen mehrere Veröffentlichungen dazu. Die Leiterin des britischen Teilprojekts, Emma Carmel, berichtete bereits im Europäischen Parlament über das Projekt", so Scheibelhofer. (© flickr.com/Eva Van Wassenhove, CC BY 2.0)

Keine Sozialleistungen trotz Anspruch

Die Ergebnisse, die die Soziologin in drei Jahren intensiver Forschungszusammenarbeit zu Tage gefördert hat, decken tatsächlich gleich mehrere handfeste Probleme auf, was die Portabilität sozialer Rechte in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Familienleistungen, Pensionen und Gesundheit betrifft. "Wir sind immer wieder auf dieselben Schwierigkeiten gestoßen, mit denen EU-BürgerInnen auch in anderen Ländern konfrontiert sind. Häufig führt das dazu, dass sie keine Sozialleistungen beziehen, obwohl sie ein Anrecht darauf hätten", schildert Scheibelhofer.

Von Unverständlichkeit …


Mithilfe von Befragungen, qualitativen Interviews und teilnehmenden Beobachtungen haben die WissenschafterInnen etwa festgestellt, dass es für Betroffene schwierig ist, sich über die ihnen zustehenden Sozialleistungen zu informieren. "Relevante Informationen sind kaum niederschwellig verfügbar und in Beratungsgesprächen wird oft falsch informiert", betont Clara Holzinger, die als Forscherin im Team maßgeblich zu den Ergebnissen beigetragen hat. Das liege zum Teil auch an der hohen Komplexität der entsprechenden Regelungen in den unterschiedlichen EU-Ländern. "Diese sind für Nicht-JuristInnen kaum zu verstehen. Selbst die zuständigen SachbearbeiterInnen haben oft Probleme mit den sich permanent verändernden Regelungen", kritisiert die Expertin.

… und Sprachbarrieren

Zur Unverständlichkeit kommt das generelle Problem der Sprachbarriere hinzu. "EU-BürgerInnen, die woanders hinziehen, brauchen einen hohen Grad an Kompetenz, um Unterlagen, Bescheide, etc. zu organisieren – und das in einer Sprache, die sie vielleicht selbst gar nicht beherrschen", stellt Holzinger weiters klar. "Wenn dann auch noch bei sozialstaatlichen Institutionen gespart wird und deren MitarbeiterInnen keine ausreichenden Schulungen bekommen, finden sich MigrantInnen schnell in einem Labyrinth wieder, in dem sie nicht weiterkommen und quasi zum Aufgeben gezwungen sind", ergänzt Scheibelhofer.


Jedes Semester stellt die Universität Wien ihren WissenschafterInnen eine Frage zu einem Thema, das die Gesellschaft aktuell bewegt. In Interviews und Gastbeiträgen liefern die ForscherInnen vielfältige Blickwinkel und Lösungsvorschläge aus ihrem jeweiligen Fachbereich. Die Semesterfrage im Wintersemester 2018/19 lautet "Was eint Europa?".

PendlerInnen im Nachteil

Und wie sieht es mit der Portabilität sozialer Rechte im Alltag mobiler EU-BürgerInnen in den "neuen" EU-Ländern aus? Dafür hat sich das internationale "TRANSWEL"-Team auf vier Länderpaare konzentriert: Österreich und Ungarn, Deutschland und Bulgarien, Großbritannien und Polen sowie Schweden und Estland. "Gerade am Beispiel Ungarn-Österreich sehen wir, dass die Umsetzung der derzeit geltenden europäischen Regelungen sehr problematisch sein kann. Diese legen fest, dass man nur einen Lebensmittelpunkt haben darf. Wer also öfters hin- und herpendelt, ist im Nachteil und bekommt unter Umständen kein Arbeitslosengeld aus Österreich, wo es um ein Vielfaches höher ist als in Ungarn. Und das, obwohl die von uns interviewten UngarInnen in Österreich Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben", erläutert Holzinger.

Elisabeth Scheibelhofer (rechts) und Clara Holzinger zur Semesterfrage: "Europa eint die Fähigkeit, sich trotz und durch Dissens auf Grundsätze zu einigen – obwohl sich die Mitgliedstaaten nicht nur sozial und ökonomisch stark unterscheiden. Ein Beispiel dafür ist die Übereinkunft zur Personenfreizügigkeit, die EU-BürgerInnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht einräumt, sich in einem EU-Land ihrer Wahl niederzulassen." (E. Scheibelhofer: © Barbara Mair, C. Holzinger: © privat)

Insgesamt betrachtet, ortet das Projektteam des Instituts für Soziologie in Österreich grundlegend mehr Bedarf an Unterstützung für EU-MigrantInnen. "Es fehlt die Möglichkeit, sich in anderen EU-Sprachen als Deutsch über soziale Leistungen und Rechte zu informieren. Auch eine persönliche Beratungsstelle wäre gut", so die Verbesserungsvorschläge von Scheibelhofer und Holzinger, die bereits einen Antrag für ein Folgeprojekt eingereicht haben: "Als nächstes wollen wir uns die Institutionen des Sozialstaates in Österreich und ihren Umgang mit Sprache genauer ansehen." (ms)

Das Projekt "Mobile Welfare in a Transnational Europe: An Analysis of Portability Regimes of Social Security Rights" (TRANSWEL) lief von Februar 2015 bis Juli 2018 und wurde im Rahmen des Partnerprogramms NORFACE (New Opportunities for Research Funding Agency Cooperation in Europe), einem Zusammenschluss mehrerer nationaler europäischer Förderorganisationen, finanziert. Österreichischer Partner in dieser Kooperation ist der FWF. Das Projektteam besteht aus Elisabeth Scheibelhofer, Nora Regös, Clara Holzinger, Noémi Bakonyi (Universität Wien), Emma Carmel, Kinga Papiez, Bozena Sojka (University of Bath, Großbritannien), Anna Amelina, Jana Fingarova und Florian Zabransky (Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Deutschland) und Ann Runfors, Florence Fröhlig, Maarja Saar (Södertörn University, Schweden).